Konzertveranstalter scheitert erneut mit Klage gegen Modern Talking18.11.2005 12:11 Bautzen - Ein Konzertveranstalter ist vor dem Landgericht Bautzen (Sachsen) erneut mit seiner Klage gegen die Popmusiker Dieter Bohlen und Thomas Anders wegen eines geplatzten Modern-Talking- Konzertes gescheitert.
Das Gericht wies die Klage am Freitag ab, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund für den Rechtsstreit war ein für den 1. September 2001 in Hoyerswerda geplantes Konzert der Popband Modern Talking, das kurzfristig abgesagt worden war. Daraufhin hatte der Veranstalter die zum Teil bereits gezahlte Gage von Bohlen und Anders zurückverlangt und dazu noch Schadenersatz gefordert. Mehr als 150 000 Euro wollte er von den beiden Musikern. Der Veranstalter und Modern Talking hatten sich gegenseitig die Schuld für die Absage des Konzertes wenige Stunden vor Beginn gegeben. Das Gericht sah laut der Mitteilung eine Pflichtverletzung der beiden inzwischen getrennten Musiker nicht als nachgewiesen an. Mit ihrer Entscheidung bestätigte die 2. Zivilkammer des Landgerichts ein so genanntes Versäumnisurteil vom 1. August. Bereits damals hatte sie die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Gegen diese Entscheidung hatte der Konzertveranstalter fristgemäß Einspruch eingelegt. Gegen das Urteil vom Freitag kann er in Berufung gehen. |
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