Der Rechtsstreit um Michael Jacksons Tod29.11.2011 19:11 Berlin - Michael Jackson, «King of Pop», starb vor fast zweieinhalb Jahren. Seit September 2011 wurde gegen seinen Leibarzt verhandelt. Ein Rückblick: 25. Juni 2009: Michael Jackson (50) stirbt an einer Vergiftung mit dem Narkosemittel Propofol. In den Mittelpunkt der Ermittlungen rückt Jacksons Privatarzt Conrad Murray, der ihm das Mittel möglicherweise gespritzt hat. 4. September: Jackson wird auf einem Prominentenfriedhof bei Los Angeles beerdigt. 4. Januar 2011: Vor Gericht beginnt Murrays Anhörung. Zeugen sagen gegen ihn aus. Bald darauf wird er angeklagt. 27. September: Der Prozess gegen Murray beginnt in Los Angeles. Die Anklage wirft ihm «grobe Fahrlässigkeit» vor, die Verteidigung weist Jackson die Schuld zu. 3. Oktober: Die Notärztin, die Jackson für tot erklären ließ, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Leibarzt. Er habe ihr verschwiegen, dass er ein Narkosemittel verabreicht hatte. 6. Oktober: Eine Ermittlerin räumt vor Gericht Fehler bei der Spurensicherung ein. 12. Oktober: Ein Kardiologe wirft Murray vor, er habe seine ärztlichen Pflichten grob vernachlässigt. So habe er den Notarzt zu spät alarmiert. Zudem habe er die Wiederbelebungsversuche verpatzt. 28. Oktober: Ein Facharzt erklärt, der Popstar habe sich die tödliche Dosis des Betäubungsmittels Propofol vermutlich selbst gespritzt. 7. November: Die Geschworenen sprechen Murray der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Strafmaß soll am 29. November bekanntgegeben werden. 24. November: Der Staatsanwalt fordert eine Entschädigung von 100 Millionen US-Dollar für Jacksons Erben. 29. November: Das Gericht setzt das Strafmaß für Murray auf vier Jahre fest. Das ist die mögliche Höchststrafe in dem Fall. |
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