Karlsruhe gibt Xavier Naidoo Recht26.08.2005 10:08 Karlsruhe - Der Sänger Xavier Naidoo hat im Streit mit seiner früheren Plattenfirma vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Die Karlsruher Richter wiesen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde des Unternehmens ab, das die Wirksamkeit eines Plattenvertrags mit dem Künstler hatte durchsetzen wollen.
Das Landgericht Mannheim hatte - vom Bundesgerichtshof bestätigt - den Vertrag zwischen Naidoo und der Firma als sittenwidrig eingestuft, weil der Sänger durch mehrere Verlängerungsoptionen kaum die Möglichkeit hatte, sich von dem Vertrag zu lösen. Eine Kammer des Ersten Senats bestätigte die Entscheidung und versagte der Plattenfirma die Berufung auf die Kunstfreiheit. Zwar gelte dieses Grundrecht grundsätzlich auch für Tonträgerproduzenten - allerdings nur, wenn es um künstlerische Konzepte des Unternehmens gehe. Hier dagegen stünden die kommerziellen Interessen gegenüber dem Sänger im Vordergrund, was von der Kunstfreiheit nicht geschützt sei. |
||||
| ||||
|
||||


